Ab Juni 2024 wird eine Kinderschutzschulung in allen Bünden der Freikirchen Österreichs verpflichtend. Diese Maßnahme beruht auf der Standard-Ordnung der FKÖ zum Kinder- und Jugendschutz und betrifft alle, die in unseren Gemeinden und Werken Verantwortung für Kinder und Jugendliche tragen.
Auch auf staatlicher Ebene ist das Thema aktuell: Im Parlament wird derzeit darüber beraten, verpflichtende Kinderschutzrichtlinien gesetzlich zu verankern.
Wer muss an der Schulung teilnehmen?
Die Schulung ist verpflichtend für:
- alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen im Kinderdienst, die regelmäßig (mind. 1x pro Monat oder bei Freizeiten mit Übernachtung) mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten.
- Pastor:innen, Älteste, Vereins- und Gemeindeleitungen sowie Werkverantwortliche.
- Kinderschutzbeauftragte in Gemeinden oder Werken.
Was sind die Inhalte der Schulung?
Die Schulung vermittelt grundlegende und praxisrelevante Inhalte rund um den Kinder- und Jugendschutz:
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Verhalten im Verdachtsfall
Krisenplan, Dokumentation, Maßnahmen
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Warum ist Kinderschutz so wichtig?
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Nähe und Distanz
Sensibilisierung für angemessenes Verhalten
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Selbsterfahrung
Reflexion eigener Grenzen und Erfahrungen
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Definition
Was ist eine Kindeswohlgefährdung?
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Struktureller Kinderschutz
Was Einrichtungen und Vereine tun können
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Förderung einer gesunden Fehlerkultur
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Sprachfähigkeit und Feedbackkultur
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Verfahren bei der Mitarbeitersuche
Selbstverpflichtung, Strafregisterbescheinigung, Teilnahme an der Schulung
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Juristisches
Meldepflicht und rechtliche Rahmenbedingungen